Ab dem 12. August 2026 gelten in der gesamten EU neue Regeln für Verpackungen. Die sogenannte PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung EU 2025/40) betrifft jeden, der Produkte verpackt und versendet – und damit so ziemlich jeden Onlineshop (Quelle: EUR-Lex, eur-lex.europa.eu).
Was ist die PPWR? – Definition
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung, die am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist und ab dem 12. August 2026 direkt und unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gilt. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und hat das Ziel, Verpackungsabfall europaweit drastisch zu reduzieren.
Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie muss die PPWR nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden – sie gilt unmittelbar.
Die 5 wichtigsten Änderungen für Onlineshops
1. Leerraum-Regelung: Maximal 50 Prozent Luft im Paket
Versandverpackungen dürfen ab August 2026 maximal 50 Prozent Leerraum enthalten. Alles, was mit Füllmaterial wie Luftpolstern, Papier oder Schaumstoff ausgefüllt wird, zählt als Leerraum.
In der Praxis: Wenn du ein kleines Supplement-Döschen in einem riesigen Karton verschickst, ist das ab August 2026 nicht mehr erlaubt. Bei Fly Fulfillment ist das bereits gängige Praxis – wir arbeiten mit verschiedenen Kartongrößen und optimieren die Verpackung automatisch. Das senkt gleichzeitig die Fulfillment-Kosten: weniger Material, kompaktere Pakete, günstigere Versandtarife.
2. Recyclingfähigkeit wird Pflicht
Alle Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein. Verbundmaterialien, die sich nicht sauber trennen lassen, werden schrittweise verboten. Die EU definiert dazu konkrete Designkriterien (Quelle: Umweltbundesamt, umweltbundesamt.de).
3. Mindestanteil an Rezyklat
- Kontaktsensitive Kunststoffverpackungen
Ab 2030: 10 % Rezyklat
Ab 2040: 50 % Rezyklat - Getränkeflaschen aus PET
Ab 2030: 30 % Rezyklat
Ab 2040: 65 % Rezyklat - Sonstige Kunststoffverpackungen
Ab 2030: 35 % Rezyklat
Ab 2040: 65 % Rezyklat
4. Einheitliche Kennzeichnungspflichten
Verpackungen müssen EU-weit einheitlich gekennzeichnet werden, damit Verbraucher wissen, wie sie korrekt entsorgt werden.
5. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Wer Verpackungen in einem EU-Land in Verkehr bringt, ist dort für deren Entsorgung verantwortlich. Laut DIHK müssen Onlineshops, die grenzüberschreitend versenden, in jedem Zielland ohne Firmensitz einen Bevollmächtigten benennen (Quelle: DIHK Merkblatt PPWR, dihk.de).
Wer ist betroffen?
Jeder, der Verpackungen in der EU in Verkehr bringt – ohne Ausnahme:
- Onlineshops jeder Größe (auch Einzelunternehmer)
- Marken mit eigener Produktverpackung
- Importeure verpackter Waren
- Fulfillment-Dienstleister
- Marktplatz-Händler (Amazon, eBay, Otto etc.)
Checkliste: Was du bis August 2026 tun solltest
- Verpackungsgrößen prüfen: Passen deine Kartons zur Produktgröße? Liegt der Leerraum unter 50 Prozent?
- Materialien überprüfen: Sind alle Verpackungen recyclingfähig? Werden Verbundmaterialien verwendet?
- EPR-Pflichten klären: Verkaufst du in andere EU-Länder? Hast du dort Bevollmächtigte benannt?
- Fulfillment-Partner einbinden: Hat dein 3PL-Dienstleister die PPWR auf dem Schirm?
- Kennzeichnungen vorbereiten: Bist du bereit für das neue EU-Kennzeichnungssystem?
- Dokumentation anlegen: Kannst du gegenüber Behörden nachweisen, dass deine Verpackungen konform sind?
PPWR als Chance: Nachhaltigkeit verkauft
Laut einer Studie des IFH Köln achten 62 Prozent der deutschen Onlinekäufer auf nachhaltige Verpackungen bei ihrer Kaufentscheidung (Quelle: ifhkoeln.de). Ein Shop mit passenden Kartongrößen, recycelbaren Materialien und minimaler Luftpolsterfolie punktet bei umweltbewussten Käufern.
Gleichzeitig senkst du durch optimierte Verpackungen deine Versandkosten. Das wirkt sich direkt auf die Logistikkosten deines Onlineshops aus – siehe unseren Artikel zur E-Commerce Logistik.
Fazit
Die PPWR kommt – und zwar schneller als viele denken. Ab August 2026 gelten die neuen Regeln, ohne weitere Übergangsfrist. Bei Fly Fulfillment setzen wir bereits auf optimierte Verpackungsgrößen und nachhaltige Materialien.
Häufig gestellte Fragen zur PPWR
Ab wann gilt die neue EU-Verpackungsverordnung?
Die PPWR (Verordnung EU 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026 direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Gilt die PPWR auch für kleine Onlineshops?
Ja. Es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße oder Umsatz.
Was ist die Leerraum-Regelung?
Versandverpackungen dürfen maximal 50 Prozent Leerraum enthalten. Füllmaterial wie Luftpolster, Papier oder Schaumstoff zählt als Leerraum.
Was passiert, wenn ich die PPWR nicht einhalte?
Die Sanktionen werden national festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass Bußgelder verhängt werden. Zusätzlich können Marktplätze wie Amazon eigene Compliance-Anforderungen durchsetzen.
Wie hilft ein Fulfillment-Partner bei der PPWR-Umsetzung?
Professionelle Fulfillment-Dienstleister arbeiten bereits mit optimierten Verpackungsprozessen und verschiedenen Kartongrößen.
Quellen
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/40: eur-lex.europa.eu
- Umweltbundesamt: umweltbundesamt.de
- Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK): dihk.de
- IFH Köln – Nachhaltigkeitsstudie: ifhkoeln.de
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Ich bin Geschäftsführer von fly fulfillment GmbH. Mit Leidenschaft baue ich ein modernes Fulfillment-Unternehmen für E‑Commerce-Brands auf und teile in meinen Artikeln praxisnahe Einblicke in Logistik, Teamkultur und Unternehmenswachstum.

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